Berlin (dpa)
Drei Jahre nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes hat der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), eine gemischte Bilanz gezogen. Laumann erläuterte am Mittwoch in Berlin, nach einer Studie würden sich Versicherte und Patienten in vielen Bereichen inzwischen sehr gut in ihren Rechten und Pflichten auskennen.
So wisse die überwiegende Mehrheit der Befragten, dass sie - abgesehen von wenigen Ausnahmen - das Recht haben, ihre vollständige Patientenakte einzusehen, und dass Ärzte ausführlich über Diagnosen und Therapiemöglichkeiten informieren müssen. Vier von fünf Befragten fühlen sich hier zumindest ausreichend von ihren Ärzten informiert.
Mit der Aufklärung vor einer Operation seien sogar neun von zehn Befragten zufrieden.
Die Studie zeigt laut Laumann aber auch, dass es weiterhin Bereiche mit Handlungsbedarf gibt. So seien viele Versicherten und Patienten nicht ausreichend über ihre Rechte gegenüber Krankenkassen informiert. Nur 39 Prozent der Befragten wüssten um die gesetzlichen Fristen, innerhalb derer die Krankenkassen Leistungsanträge bearbeiten müssten.
Auch wüssten nur 48 Prozent, dass bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler eine Unterstützung durch die Krankenkassen gesetzlich vorgeschrieben sei. Und nur 62 Prozent sei bekannt, dass Ärzte verpflichtet seien, über Alternativen zu einer Behandlung aufzuklären - und zwar nicht erst nach Nachfrage durch den Patienten.