Mainz/Berlin (dpa)
Ambulante Pflegedienste versuchen nach einem Medienbericht offenbar, die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu umgehen. Nach Informationen des ARD-Magazins „Report Mainz“ und der „tz“ München werden Pflegebedürftigen Formulare für Patientenerklärungen vorgelegt, in denen diese festlegen sollen, ob sie vom MDK kontrolliert werden wollen oder nicht.
Für den MDK Bayern besteht der Verdacht, dass damit „Pflegebedürftige beziehungsweise auch Angehörige instrumentalisiert werden, um die Qualitätsprüfung in den ambulanten Pflegediensten zu verhindern“.
Solche Erklärungen und Formulare seien bislang in Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen aufgetaucht.
Gernot Kiefer, Vorstandsmitglied im Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband), sagte: „Es gibt eine erstaunliche und ausgesprochen kritikwürdige Kreativität, Regeln, die der Gesetzgeber macht, die die Pflegeversicherung sauber halten sollten, zu umgehen, und ich glaube, in dem Punkt muss man in aller Konsequenz vorgehen.“
Auch die Bundesregierung hält ein solches Vorgehen für nicht akzeptabel. Damit würden möglicherweise auch die betroffenen Pflegebedürftigen geschädigt. Derzeit werde eine mögliche Gesetzesänderung geprüft, hieß es.