Berlin (dpa)
Der Bundestagswahlkampf hat begonnen - die Bundesärztekammer legt bereits ihre Forderungen für 2017 vor. Die Ärzte warnen vor weiteren Beschränkungen der Selbstverwaltung und vor einer Bürgerversicherung.
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) massive Eingriffe in die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens vorgeworfen. BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery forderte den Minister am Mittwoch in Berlin auf, seinen Gesetzentwurf zur „Stärkung der Selbstverwaltung“ zurückzunehmen. Das Gesetz sei ein neuer Höhepunkt staatlicher Einflussnahme, kritisierte Montgomery bei der Vorstellung eines 13-Punkte-Forderungskatalogs der Ärzteschaft zur Bundestagswahl 2017.
Nach Unregelmäßigkeiten bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) will Gröhe die Durchgriffsrechte seines Ministeriums als Aufsichtsinstanz auf die gesamte Selbstverwaltung von Ärzten, Apothekern, Krankenkassen und Krankenhäusern ausweiten. Die Pläne lösen nicht nur Kritik bei der Ärzteschaft aus. Auch die gesetzlichen Krankenkassen verwahren sich dagegen, für Verfehlungen der KBV in Mithaftung genommen zu werden.
Die Ärzteschaft wandte sich auch gegen die Absicht vor allem der SPD, mit einer Einheitskrankenversicherung, der sogenannten Bürgerversicherung, in den Wahlkampf zu ziehen. Es müsse bei dem dualen System von gesetzlicher und privater Krankenversicherung bleiben, sagte Montgomery. In diesem Zusammenhang wolle man mit dem Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Leistungen für Privatversicherte (GOÄ) bis Ende der Legislaturperiode fertig werden, um ihn als Basis für die Koalitionsverhandlungen nach der Wahl auf den Tisch legen zu können.
Einige weitere Forderungen der Ärzte:
- Nach Ansicht der Ärzte brauchen alle Geflüchteten - unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus - nach der Erstuntersuchung eine Gesundheitskarte. Ein schneller Zugang zur ärztlichen Regelversorgung verhindere, dass sich Krankheiten verschlimmerten. Dabei gebe es keine Kapazitätsprobleme. Die Flüchtlinge hätten zwar zum Teil andere Krankheiten als die hier landläufig bekannten. Doch dies sei beherrschbar. Der öffentliche Gesundheitsdienst müsse aber finanziell und personell gestärkt werden.
- Das Krankenhausstrukturgesetz habe zwar Verbesserungen gebracht. Doch die Länder kämen immer noch nicht ihrer Verpflichtung für Investitionen nach. Der Investitionsstau belaufe sich inzwischen auf an die 30 Milliarden Euro.
- Die Ärzte fordern die Bundesregierung auf, das Tarifeinheitsgesetz zurücknehmen. Das Gesetz schreibt vor, dass, wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten, nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft gilt, die die meisten Mitglieder im Unternehmen hat. Dagegen hatten sich kleinere Gewerkschaften wie die Ärztevertretung Marburger Bund gewehrt.