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A bis Z der Pflege in Deutschland - Reformpläne und Baustellen

Alle sind sich einig: Mehr Pflege braucht das Land. Doch es dürfte kaum schnell mehr Geld, Leistungen, Entlastung der Angehörigen und Vorsorge auf einmal geben - Perspektiven in Stichworten.

Berlin (dpa)

Alle sind sich einig: Mehr Pflege braucht das Land. Doch es dürfte kaum schnell mehr Geld, Leistungen, Entlastung der Angehörigen und Vorsorge auf einmal geben - Perspektiven in Stichworten.

Was muss in der Pflege in Deutschland getan werden, was plant die große Koalition? Ein Überblick von A bis Z:

ANGEHÖRIGE:
Zwei Drittel der rund 2,5 Millionen Pflegebedürftigen werden zu Hause von Angehörigen gepflegt. Pflege und Beruf überlasten viele. Union und SPD wollen laut Koalitionsvertrag Erleichterungen ausbauen - etwa bei der Berufsauszeit zur Pflege. Die ambulanten Pflegeleistungen sollen denen für Pflegebedürftige im Heim angeglichen werden. Bund und Länder sollen zusammen Möglichkeiten der Kommunen beraten: Wie können Menschen länger zu Hause gepflegt werden?

BETREUUNG:
Mehr Menschen sollen sich mit Demenzkranken, Behinderten oder psychisch Kranken beschäftigen. Heute können zu Hause Gepflegte 100, maximal 200 Euro pro Monat für die Bezahlung der Helfer bekommen. In Heimen sind neben Fachkräften für diese Aufgaben 24 000 nachqualifizierte Kräfte im Einsatz. Künftig sollen es 45 000 sein.

Auch körperlich Pflegebedürftige sollen mehr Betreuung erhalten.

DEMENZ:
Nach kleineren Verbesserungen soll die Pflegeversicherung in einem zweiten Schritt mit einer Großreform besser auf die Demenz eingestellt werden. Bis zu 1,4 Millionen Demenzkranke gibt es heute in Deutschland - in knapp 50 Jahren könnten es laut Experten 2,5 Millionen sein. Bis zu 250 000 nehmen keine Leistungen in Anspruch.

Viele bekommen weniger Aufmerksamkeit als gut wäre. Die Ansprüche sollen eine breitere Basis bekommen: Statt heute drei Pflegestufen soll es mehr Grade der Selbstständigkeit geben - auch Einschränkungen bei Wahrnehmung und Bewusstsein sollen als Kriterium gelten.

FINANZEN:
Die Rücklagen der Pflegeversicherung stiegen leicht auf rund 5,6 Milliarden Euro 2012. Doch geplante Verbesserungen machen frisches Beitragsgeld nötig. So soll der Pflegebeitragssatz von 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3 Prozent) zum 1.1.2015 um 0,3 Punkte steigen.

0,2 sollen später für die geplante Großreform dazukommen.

HILFEN ZUR WEITERFÜHRUNG DES HAUSHALTS:
Sie sollen ausgebaut werden. Darunter stellt man sich in der Koalition etwa die Stärkung des Ehrenamts vor und verweist auf den Ausbau bei den Betreuungskräften.

KURZZEIT- UND VERHINDERUNGSPFLEGE:
Bei der Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse bis zu 1550 Euro für bis zu vier Wochen Heimaufenthalt eines zu Hause gepflegten Menschen pro Jahr. Bei der Verhinderungspflege gibt es Geld für vier Wochen ambulante Pflege, etwa durch einen Dienst, wenn Angehörige Urlaub machen. Heute verfallen Leistungen oft - künftig soll man etwa Geld für nicht beanspruchte Kurzzeitpflege auch leichter für einen Pflegedienst für daheim verwenden können.

LOHNERSATZ BEI PFLEGEORGANISATION:
Wer Pflege daheim organisieren muss, hat Recht auf zehn Tage Auszeit - künftig soll es dafür Lohnersatz ähnlich wie Kinderkrankengeld geben. Kritiker monieren:

Anders als bei kranken Kindern dürfte nur einmal gezahlt werden.

PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF:
Es ist der technische Angelpunkt der versprochenen Großreform mit Schwerpunkt auf Demenzkranke: Die heutigen drei Pflegestufen soll durch weiter gefasste Pflegegrade ersetzt werden. Auch Einschränkungen im Wahrnehmen und Bewusstsein, die heute bei der Einstufung nach körperlicher Beeinträchtigung im Hintergrund sind, sollen dann offiziell pflegebedürftig machen.

QUALITÄTSPRÜFUNGEN:
Der Pflege-TÜV soll aussagekräftiger werden.

Heute können Angehörige nicht darauf vertrauen, dass eine gute Heim-Note auch gute Pflege bedeutet. Künftig sollen stärker konkrete Pflegeergebnisse eines Heimes in die Note einfließen und die Ergebnisse im Internet nachvollziehbar veröffentlicht werden.

RECHTSANSPRUCH AUF FAMILIENPFLEGEZEIT:
Angehörige können sich für eine Pflegezeit bereits bis zu sechs Monate unbezahlt, aber sozialversichert von der Arbeit freistellen lassen. Die Familienpflegezeit aber, in der man auf bis zu 15 Stunden reduzieren kann, ist für die Unternehmen freiwillig. Beispiel: Die Arbeitszeit wird auf 50 Prozent reduziert, man erhält 75 Prozent des Einkommens.

Auch hier soll ein Rechtsanspruch her. Problem: Oft können Angehörige nicht auf Gehalt verzichten. Arbeitet man wieder voll, bekommt man weiter weniger, bis der Vorschuss ausgeglichen ist.

TAGES- UND NACHTPFLEGE:
Die Betreuung übernimmt an bestimmten Zeiten am Tag eine Pflegeeinrichtung. Das Essen muss gezahlt werden, Pflegekosten und Hol- sowie Bringdienste nicht. Es soll mehr Ansprüche auf diese für Angehörige sinnvolle Leistung geben.

VORSORGEFONDS:
Auf Wunsch der Union soll es den neuen Spartopf geben

- pro Jahr sollen eine Milliarde Euro hineinfließen. Denn Pflege wird bei geburtenstarken Jahrgängen um 2035 verstärkt nötig - wer heute spart, mildert dann Beitragssteigerungen.

ZUSCHÜSSE FÜRS WOHNUMFELD:
2557 Euro gibt es, wenn man für die Pflege  etwa das Bad umbauen muss. Nach sieben Jahren verspricht die Koalition eine Anhebung. Auch für Wohngruppen sollen Zuschüsse steigen.

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