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Akademischer Senat

Aufgabe des Senats ist es, die Hochschulleitung zum Wohle der Studierenden in allen akademischen Fragen zu beraten und zu begleiten. Die Senatsmitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Insbesondere folgende Zuständigkeiten sind festgelegt: 

  • Wahl des Präsidenten auf Vorschlag der Trägerin 
  • Beschluss über: 

- die Grundordnung und deren Änderungen

- die Berufungsordnung und das Gleichstellungskonzept 

- die Forschungsschwerpunkte und das Forschungsprofil der Hochschule und deren Umsetzung 

- die von der Berufungskommission ermittelten Berufungsvorschläge 

- die Qualitätssicherungsordnung und Evaluation im Studienbetrieb 

- die Studien- und Prüfungsordnungen sowie deren Änderungen 

- weitere hochschul- und studiengangsbezogene Ordnungen 

- die Einsetzung, Zusammensetzung und Auflösung von Ausschüssen 

  • Votum zum Entwurf des Struktur- und Entwicklungsplans 
  • Votum zur Einrichtung und Schließung von Fachbereichen und Instituten 
  • Votum zur Einrichtung von neuen Studiengängen und zu deren akademischer Ausgestaltung sowie zur Schließung von Studiengängen 
  • Votum zur Besetzung von Fachbereichs- und Studiengangsleitungen 
  • Überwachung von Qualitätssicherung und Evaluation Vorschläge für die Verleihung der akademischen Bezeichnung "Professorin" oder "Professor" 
  • Erörterung des Qualitätsberichts 
  • Erörterung des Jahresberichts des Präsidiums

Mitglieder des Senats

  • Prof. Dr. Ria Puhl

  • Prof. Dr. Wolfgang Hipp

  • Prof. Dr. Astrid Loßin

  • Prof. Dr. Mary Sengutta

  • Prof. Dr. Nadine Berling

  • Dr. Barbara Mayerhofer (Vertreterin der nebenberuflich Lehrenden)

  • Renske Emicke (Vertreterin der wissenschaftlichen Mitarbeiter)

  • Tanja Walter (Vertreterin der Mitarbeiter aus der Verwaltung)

  • Ali Can Bakir (Vertreter der Gruppe der Studierenden)

  • Vorsitz: Prof. Dr. Johanne Pundt (ohne Stimmrecht) 

 

Die Geschäftsordnung des Senats zum Download

Ausschuss für Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung

Der Qualitätsausschuss fungiert als Beratungsgremium für die Hochschulleitung und den Senat und unterstützt bei allen Fragen der Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen der Qualitätssicherung. Dabei werden alle beteiligten Mitgliedergruppen einbezogen. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst die Bearbeitung aktueller Fragen zur Qualität des Studien- und Lehrbetriebs sowie die Bewertung und Erarbeitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung zentraler Qualitätssicherungsverfahren, -instrumente und -dokumente. Dazu zählen beispielsweise die Qualitätsberichterstattung der Hochschule, Evaluationen, die Überprüfung und Weiterentwicklung bestehender Prozesse sowie die Planung und Durchführung von Audits.

Mitglieder  

  • Katharina Fischer 
  • Dr. Petra Becker 
  • Birte Schöpke

Ethikkommission

Die Ethikkommission der APOLLON Hochschule versteht sich als unabhängige Instanz zur Prüfung ethischer Fragen, die im Rahmen von Forschung auftreten. Die Prüfung findet statt, sobald ein Antrag gestellt wird. Nach eingehender Prüfung gibt die Ethikkommission ein Votum und ggf. Empfehlungen ab. Die Verantwortung der Forschenden bleibt unberührt, so dass alle zivilrechtlichen und haftungsrechtlichen Folgen vom Antragssteller / von der Antragstellerin zu tragen sind. 

Darüber hinaus steht die Ethikkommission auch Teilnehmenden vor Forschungsvorhaben zur Verfügung. Sollten hier Schädigungen oder unethisches Verhalten vermutet werden, dürfen sich Teilnehmende von Studien jederzeit an die Ethikkommission wenden.

Mitglieder der Ethikkommission 

  • Prof. Dr. Marcus Eckert (Vorsitzender) 
  • Prof. Dr. Claudia Kemper (stellvertretende Vorsitzende) 
  • Prof. Dr. Michael Masanneck 
  • Dr. Iris Winkler

Wann ist ein Ethikantrag notwendig?

Ein Ethikantrag wird notwendig, wenn Forschung an und mit Beteiligten und Betroffenen betrieben wird und dabei Schäden, unverhältnismäßige Belastung psychischer oder physischer Art oder eine Verletzung der ethischen Grundprinzipien für die Teilnehmenden nicht vollständig auszuschließen sind. Wenn beispielsweise der wahre Zweck eine Studie aus Erkenntnisinteresse zunächst verschleiert wird, wird das Prinzip der vollständigen Informiertheit verletzt. Hier wird beispielsweise eine Überprüfung durch die Ethikkommission empfohlen. Auch für geplante Publikationen kann ein Votum einer Ethikkommission notwendig sein. 

Folgende Aspekte geben konkrete Hinweise darauf, ob ein Ethikantrag notwendig ist: 

  • Es könnten Grenze überschritten werden oder Schädigung eintreten. 
  • Es wird experimentelle Forschung mit Personen durchgeführt. 
  • Personen mit belastendem Material konfrontiert werden. 
  • Personen werden kurzfristig über Ziele oder Anliegen der Studie getäuscht. 
  • Es ist ein Ethikvotum für eine Publikation erforderlich. 

Diese Aufzählung ist nicht umfassend, sondern dient nur der Orientierung. Das Stellen eines Ethikantrages muss fundiert begründet werden.

Wer ist berechtigt, einen Ethikantrag stellen?

Interne Antragsteller/-innen 

Lehrende und Forschende der APOLLON Hochschule dürfen einen Ethikantrag stellen. Die Antragstellung ist für hauptberuflich Lehrende/Forschende der APOLLON Hochschule kostenlos. Für Studierende, die im Rahmen einer Qualifikationsarbeit ein Ethikvotum benötigen, müssen die jeweiligen Betreuer/-innen den Antrag stellen. Studierende sind nicht berechtig, eigenständig einen Antrag zu stellen. 

Externe Antragsteller/-innen 

Forschende und Lehrende von anderen Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind ebenfalls berechtig einen Antrag zu stellen. Hier fallen jedoch Gebühren an (s.u.). Die Ethikkommission behält sich vor, externe Anträge abzulehnen, wenn diese außerhalb der Expertise der Kommission liegt oder wenn die Kapazitäten der Ethikkommission erschöpft sind.

Gebühren

Die Antragstellung und dessen Bearbeitung sind für hauptberuflich Angehörige der APOLLON Hochschule (Forschende/Lehrende) kostenfrei.

Für Nicht-Hochschulangehörige fallen folgende Kosten an:

Antragstellung und Prüfung: 2000,- €

Wird eine externe Expertise benötigt, wird diese zusätzlich mit 300,- € berechnet.

Antragsstellung

Für die Antragstellung steht ein Antragformular bereit. Diese muss genutzt und vollständig ausgefüllt werden, damit der Antrag geprüft wird. Sollten zur Begutachtung weitere Dokumente notwendig sein, so müssen diese zusammen mit dem Antrag eingereicht werden (z.B. Fragebögen). Anträge werden elektronisch eingereicht: ethikkommission@apollon-hochschule.de 

Das Antragsformular befindet sich im Lehrendenbereich auf dem Online-Campus.

Satzung und Geschäftsordnung

Forschungskommission

Bei der Forschungskommission handelt es sich um eine interdisziplinär zusammengesetzte Beratungskommission bei Anliegen im Sektor Forschung. Die Forschungskommission stellt kein Beschlusselement dar, bietet sich aber als Brücke zur Hochschulleitung an und kann demnach an diese Empfehlungen richten. Sie ist somit Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema Forschung oder Forschungsethik.

Sie erreichen die Forschungskommission per Mail unter forschung@apollon-hochschule.de.

Mitglieder der Forschungskommission sind:

Prof. Dr. Olav Götz (Vorsitz)

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Prof. Dr. Kurt Becker (Vertretung)

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Prof. Dr. Felix Hoffmann (Hauptvertreter FB 1)

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Prof. Dr. Nadine Berling (Hauptvertretung FB 2)

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Prof. Dr. Viviane Scherenberg (Vertretung)

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Prof. Dr. Claudia Schepers (Hauptvertretung FB 3)

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Prof. Dr. Jörg Hallensleben (Vertretung)

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Prof. Dr. Marcus Eckert (Hauptvertretung FB 4)

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Prof. Dr. Mary Sengutta (Vertretung)

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Dr. Miriam Pahl (Forschungsreferentin)

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Ronny Heldt-Döpel (Hauptvertreter wiss. Mitarbeiter:innen)

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Marvin Moll (Hauptvertretung Verwaltung)

Katharina Fischer (Vertretung)

 

Der Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist an der Hochschule dafür zuständig, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden und gibt Anregungen zur Reform der Studiengänge und der Studien- und Prüfungsordnungen. 

Mitglieder des Prüfungsausschusses 

  • Prof. Dr. Tobias Kesting, Vorsitzender 
  • Prof. Dr. Astrid Loßin, stellvertretende Vorsitzende
  • Prüfende der Hochschule Renske Emicke, Prüfende der Hochschule 
  • Julian Arndt, studentischer Vertreter

Der Widerspruchsausschuss

Dieser Ausschuss entscheidet an der APOLLON Hochschule über Widersprüche in Prüfungsangelegenheiten. 

Mitglieder des Widerspruchsausschuss 

  • Michael Timm, Vorsitzender 
  • Prof. Dr. Felix Hoffmann, Prüfender der Hochschule 
  • Britta Backsmann, studentische Vertreterin