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Berufsbezeichnung
Psychologin/Psychologe

Wer darf sich Psychologin/Psychologe nennen?

Um sich als Psychologe bzw. Psychologin bezeichnen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das genau sind, werden auf dieser Seite näher erläutert. 


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Wer darf sich Psychologe oder Psychologin nennen?

„Die Bezeichnung Psychologin oder Psychologe kann von Personen geführt werden, die über ein abgeschlossenes, mindestens vierjähriges Hauptfachstudium der Psychologie mit mindestens 240 Credits nach dem European Credit Transfer System (ECTS) in Psychologie verfügen.“

Hierbei berufen wir uns auf die Angaben des Verbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP). 

Was das in der Praxis für Sie bedeutet, finden Sie weiter unten näher erläutert. 

Darf ich mich mit einem konsekutiven Studium Psychologin bzw. Psychologe nennen?

Wenn Sie über einen vom BDP anerkannten psychologischen Bachelorabschluss verfügen und bei uns den Master erfolgreich absolvieren, sind Sie berechtigt, den Titel Psychologin bzw. Psychologe zu führen. Unter anderem ist unser Bachelor Angewandte Psychologie durch den BDP anerkannt. Weitere vom BDP anerkannte Bachelorstudiengänge.

Kurzantwort: Wenn Sie konsekutiv* Psychologie studieren (Bachelor und Master), dürfen Sie den Titel führen.

*Konsekutive Studiengänge bestehen aus aufeinander aufbauende Abschlüsse, die inhaltlich aufeinander abgestimmt sind und einen fachlichen Zusammenhang haben.

Darf ich mich als Quereinsteiger:in Psychologin bzw. Psychologin nennen?

Wenn Sie kein vom BDP anerkanntes Bachelorstudium absolviert haben, besteht trotzdem die Möglichkeit des Quereinstiegs in das Masterstudium. Eventuell müssen Sie fehlende ECTS im Rahmen eines Propädeutikums nachholen, um zugelassen zu werden. Dieser Weg berechtigt Sie zwar, an der APOLLON Hochschule den Masterabschluss in Psychologie zu machen. Ob Sie die Berechtigung erhalten, den Titel Psychologin/Psychologe zu führen, muss in einer Einzelfallprüfung nach Abschluss des Masters durch den BDP entschieden werden.

Wer sichergehen möchte, dass sie/er den Titel führen darf, sollte ein Bachelorstudium in Psychologie oder Angewandte Psychologie absolvieren. 

Kurzantwort: Wenn Sie nicht konsekutiv Psychologie studieren (also keinen Bachelor in Psychologie studieren oder abgeschlossen haben), dann ist eine Einzelfallprüfung durch den BDP erforderlich, die auch negativ beschieden werden kann.

 

Welche Berufschancen habe ich als Quereinsteiger:in in der Psychologie?

Der Master in Psychologie ist – auch ohne die Berechtigung der Titelführung – ein hochwertiger berufsqualifizierender Abschluss. Abschlüsse in Wirtschaftspsychologie verleihen beispielsweise auch nicht das Recht, den Titel Psychologin/Psychologe zu führen. Trotzdem sind diese Abschlüsse in der Wirtschaft sehr begehrt. Hier zählt vor allem die Kombination aus Wirtschaft und Psychologie.

Wenn Sie bereits Expertise in anderen Bereichen mitbringen (z. B. in Erziehungswissenschaften, im Lehramt etc.), dann sind diese Kombinationen mit Psychologie und Beratungspsychologie sehr wertvoll und gefragt. Nur in wenigen Bereichen ist der Titel wichtig. Häufig sind Ihre Kompetenzen wesentlich wichtiger, die Sie in einem wissenschaftlichen Studium erworben haben.

Kurzantwort: Der Master Psychologie mit Schwerpunkt Beratungspsychologie ist auch für Quereinsteiger:innen ein lohnenswerter und berufsqualifizierender Abschluss, der Ihnen viele spannende psychologische Tätigkeiten auf Masterniveau ermöglicht.

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