Haben Sie bereits ein Studium absolviert, so können Sie, soweit die Gleichwertigkeit der erbrachten Vorleistung mit den zu erbringenden Leistungen im Studium übereinstimmten, diese anrechnen lassen (siehe Leistungsnachweis anrechnen lassen).
Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Bachelor-Studium sind durch das Bremische Hochschulgesetz (BremHG) geregelt. Danach können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife studieren.
Zugangsweg 1: Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 33 Abs. 3-4 BremHG
Sie haben z.B.
- Abitur
- Fachhochschulreife
- Fachgebundene Hochschulreife (wenn passend)
- Meisterprüfung, Betriebswirt, Aufstiegsfortbildung oder vergleichbaren Abschluss
- Hochschulabschluss
- Gleichwertige ausländische Hochschulzugangsberechtigung (Prüfung der Anerkennung ggf. nötig)
Mit dieser Voraussetzung können Sie sich sofort zum Studium an der APOLLON Hochschule anmelden.
Zugangsweg 2: Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 33 Abs. 5 BremHG
Sie haben
- eine abgeschlossene, mind. 2-jährige Berufsausbildung* und
- mind. 3 Jahre Berufspraxis und
- Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen.
Dann können Sie an der Einstufungsprüfung teilnehmen. Diese ist dem Studium nicht vorgelagert, sie findet innerhalb der ersten 6 Monate Ihres Studiums statt. Hierfür müssen Sie zwei Prüfungen vor Ablauf der ersten sechs Studienmonate bestehen, die ohnehin Bestandteil des Studienplans sind. Alle dafür nötigen Unterlagen bekommen Sie von uns mit Ihrem ersten Studienpaket zugeschickt.
Als Prüfungsleistungen legen Sie ab:
- Fallaufgabe "Wissenschaftliches Arbeiten"
- Fallaufgabe "Projektmanagement"
Haben Sie diese Prüfungen erfolgreich abgeschlossen, erlangen Sie die fachgebundene Hochschulreife und werden auch ohne Abitur vollwertig zum Bachelor-Studium an der APOLLON Hochschule zugelassen.
* Eine fehlende Berufsausbildung kann ggf. durch eine entsprechende mind. fünfjährige Berufserfahrung ausgeglichen werden. Auf die Berufserfahrung können in Anteilen ggf. auch Zeiten der Führung eines Familienhaushalts oder der Arbeitslosigkeit angerechnet werden.
Kontaktieren Sie uns, wir prüfen gerne, ob eine Zulassung möglich ist!