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BAföG im
APOLLON Fernstudium

       

Staatliche Unterstützung für Ihr Studium

Viele Studieninteressierte glauben, dass sie im Fernstudium kein BAföG erhalten – ein weitverbreiteter Irrglaube! Grundsätzlich wird auch ein Fernstudium durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt und viele Fernstudierende erfüllen durchaus die persönlichen Voraussetzungen für die staatliche Studienfinanzierung.


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Darum lohnt sich BAföG auch für Fernstudierende

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bietet eine staatliche Unterstützung, um Studierende finanziell zu entlasten. Auch Fernstudierende können BAföG unter bestimmten Bedingungen beziehen. Eine Prüfung, ob man berechtigt ist, lohnt sich in vielerlei Hinsicht:

Vorteile des BAföG

  • Flexible Studienfinanzierung: Sie erhalten Unterstützung unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern (bei elternunabhängigem BAföG).
  • Breite Anwendbarkeit: BAföG erhalten Sie für Bachelor- und Masterstudiengänge an staatlich anerkannten Hochschulen wie der APOLLON Hochschule.
  • Zinsloses Darlehen: Die Rückzahlung erfolgt zinsfrei und die Hälfte des Darlehens bekommen Sie vom Staat geschenkt.
  • Langfristige Rückzahlungsrate: Monatliche Rückzahlungsrate von 130 Euro, maximaler Rückzahlungsbetrag von 10.010 Euro (Stand September 2024).
  • Unterstützung bei Kinderbetreuung: Zuschläge für Studierende mit Kindern.
  • Flexibilität und Sicherheit: Mit BAföG haben Sie die finanzielle Sicherheit, um sich voll und ganz auf Ihr Studium zu konzentrieren.

Tipp aus dem Finanzierungsservice

BAföG einfach online beantragen mit meinBafög

Mit meinBafög können Sie schnell und einfach BAföG beantragen. Sie füllen anhand von Fragen in nur 30 Minuten Ihren BAföG-Antrag online aus. Der Live-Rechner zeigt Ihnen sofort, wie viel BAföG Sie erhalten werden. Dieser Service ist zudem für APOLLON Studierende kostenlos.

Felicitas Menneken, APOLLON Finanzierungsservice

Jetzt BAföG-Anspruch checken

Vorteile von meinBAföG

  • Schnelle Bearbeitung:

    Antrag in nur 30 Minuten online abschließen.

  • Live-Rechner:

    Sofortige Berechnung Ihres BAföG-Anspruchs.

  • Kostenloser Service:

    Exklusiv für APOLLON Studierende.

  • GEZ-Befreiung:

    meinBAföG erledigt auch gleich Ihren GEZ-Antrag.

  • Erinnerungsservice:

    Nie wieder einen Folgeantrag vergessen.

  • Persönliche Beratung:

    meinBAföG unterstützt Sie auf Wunsch bei jedem Schritt.

Wer kann BAföG beantragen?

  • Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen: Sie müssen in einem förderungsfähigen Bachelor- oder Masterstudiengang eingeschrieben sein. Das gilt für die meisten Studiengänge an der APOLLON Hochschule. Ausgenommen sind der Bachelor Pflege (B. Sc.) und der Bachelor Angewandte Therapiewissenschaften (B. Sc.). Auch für die meisten der Propädeutika in Vorbereitung auf das Masterstudium können Sie BAföG beantragen. Lediglich für das Propädeutikum Psychologie und das Propädeutikum Gesundheitsökonomie ist das nicht möglich.
  • Vollzeitstudium: Sie müssen in Vollzeit studieren. An der APOLLON Hochschule wählen Sie bei Bachelorstudiengängen die Regelstudienzeit von 36 Monaten, bei Mastern die jeweils kürzere Studienvariante.
  • Altersgrenze: Sie dürfen das 45. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

Sind Sie vollwertig immatrikuliert?

Wichtig ist, dass Sie vollwertig immatrikuliert sind. Wer direkt zum Studium zugelassen ist, kann BAföG beantragen. Sind Sie über den zweiten Zugangsweg zum Bachelorstudium zugelassen, können Sie den Antrag auf BAföG erst stellen, wenn Sie die Einstufungsprüfung zum Studium erfolgreich bestanden haben. Der APOLLON Finanzierungsservice berät Sie gern, wie Sie die Zeit bis zur vollwertigen Immatrikulation finanziell überbrücken können. Ihren individuellen BAföG-Anspruch können Sie selbstverständlich schon  vorher über meinBAföG prüfen lassen und die Antragstellung vorbereiten.

BAföG für Fernstudierende

Auch Fernstudierende können BAföG beantragen, sofern sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und ihr Studium in Vollzeit absolvieren. Teilzeitstudiengänge sind in der Regel nicht förderungsfähig.

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Elternunabhängiges BAföG

In bestimmten Fällen können Studierende elternunabhängiges BAföG erhalten, d. h. das Einkommen der Eltern wird nicht in die Berechnung einbezogen. Die Förderungshöhe richtet sich ausschließlich nach dem eigenen Einkommen und Vermögen der Studierenden sowie nach den Bedarfssätzen.

Unter folgenden Voraussetzungen können Studierende elternunabhängiges BAföG erhalten:

  • Alter und Berufserfahrung: Studierende, die bei Studienbeginn mindestens 30 Jahre alt sind und vorher eine bestimmte Zeit berufstätig waren (in der Regel fünf Jahre).
  • Zweite Ausbildung: Studierende, die bereits eine erste berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen und danach mindestens drei Jahre gearbeitet haben.
  • Sonderfälle: Wenn der Kontakt zu den Eltern abgebrochen ist oder es besondere familiäre Umstände gibt, die eine finanzielle Unterstützung durch die Eltern unmöglich machen, können Studierende elternunabhängiges BAföG erhalten.

Tipp aus dem Finanzierungsservice

Immatrikulationsbescheinigung nach §9 BAföG

Für Ihren BAföG-Antrag benötigen Sie eine spezielle Immatrikulationsbescheinigung nach §9 BAföG. Um diese zu erhalten, wenden Sie sich gerne an den Finanzierungsservice der APOLLON Hochschule oder geben Sie im Kommentarfeld Ihrer Studienanmeldung an, dass Sie BAföG beantragen möchten. Wir senden Ihnen die Bescheinigung dann zu.

Mareike Stephan, APOLLON Finanzierungsservice

Wie viel BAföG kann ich bekommen?

Die Höhe des BAföG richtet sich nach verschiedenen Bedarfssätzen, die den individuellen Lebensumständen der Studierenden angepasst sind. Diese Sätze setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, z. B. aus der Wohnsituation, ob man selbst krankenversichert ist oder Kinder hat, die im eigenen Haushalt leben. So liegt die maximale Fördersumme für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen und die Sozialabgaben selbst zahlen, bei bis zu 934 Euro im Monat (Stand September 2024).

Einkommen und BAföG

Normalerweise wird BAföG einkommensabhängig gewährt. Es werden also das Einkommen der Eltern, des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners sowie das eigene Einkommen und Vermögen des/der Studierenden zur Berechnung herangezogen.

Berücksichtigung der Elternzeit beim Einkommen

Wenn ein Elternteil während des relevanten Einkommenszeitraums in Elternzeit war oder aktuell ist, wird das bei der BAföG-Berechnung berücksichtigt und kann dazu führen, dass der Förderbetrag höher ausfällt.

Freibeträge

Eltern und Studierende haben bestimmte Freibeträge, die nicht angerechnet werden. Diese Freibeträge hängen von der Familiensituation (z. B. Geschwister, Ehepartner) ab.

Auch beim Einkommen der Studierenden gibt es Freibeträge. Aktuell sind das 520 Euro pro Monat (Stand September 2024).

Der Vermögensfreibetrag für Studierende unter 30 Jahren beträgt 15.000 Euro. Vermögen, das diesen Betrag übersteigt, wird auf das BAföG angerechnet. Bei Studierenden über 30 liegt der Vermögensfreibetrag bei 45.000 Euro (Stand September 2024).

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Rückzahlung des BAföG

Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Die maximale Rückzahlungsdauer beträgt 20 Jahre. Eine frühzeitige Tilgung kann zu einem Teilerlass der Schulden führen.

Höhe der Rückzahlung

  • Nur der Darlehensanteil des BAföG muss zurückgezahlt werden. Dieser beträgt maximal 50 % der gesamten Förderung.
  • Der maximale Betrag, der zurückgezahlt werden muss, ist auf 10.010 Euro begrenzt, unabhängig davon, wie viel BAföG die oder der Studierende erhalten hat.

Beginn und Modalitäten der Rückzahlung

  • Die Rückzahlung beginnt in der Regel fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer.
  • Die Rückzahlung erfolgt in vierteljährlichen Raten. Das bedeutet, dass alle drei Monate ein Betrag von 390 Euro fällig wird.
  • Die Rückzahlung erfolgt in der Regel über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren.
  • Eine freiwillige, vorzeitige Rückzahlung höherer Beträge oder des gesamten ausstehenden Betrags ist möglich. Bei vorzeitiger vollständiger Tilgung des Darlehens kann ein Rabatt gewährt werden.

Reduzierung, Stundung und Freistellung der Rückzahlung

Die Rückzahlung ist einkommensabhängig. Liegt das Einkommen unter einer bestimmten Grenze, kann ein Antrag auf Reduzierung oder Freistellung der Raten gestellt werden.

Wer ein geringes Einkommen hat, kann die Rückzahlung auf Antrag auch stunden lassen, d. h., sie wird für eine bestimmte Zeit aufgeschoben. Es fallen keine zusätzlichen Zinsen an, aber die Rückzahlung wird später fortgesetzt.

Unter bestimmten Bedingungen kann eine teilweise oder vollständige Freistellung von der Rückzahlung beantragt werden. Diese Bedingungen können soziale Härten, Arbeitslosigkeit oder geringes Einkommen umfassen. Die Freistellung ist in der Regel zeitlich begrenzt und muss regelmäßig neu beantragt werden.

Ich erhalte kein BAföG – und nun?

Es lohnt sich immer prüfen zu lassen, ob Ihr Studium mit BAföG finanziert werden kann. Oft ist es doch möglich, dass Sie BAföG bekommen. Wir empfehlen daher, über meinBAföG den individuellen Anspruch zu prüfen und das kostenlose Beratungsangebot zu nutzen.

Sollte ausgeschlossen sein, dass Ihr Studium mit BAföG gefördert werden kann, gibt es weitere Wege der Studienfinanzierung. Einige Studierende holen z. B. die Arbeitgeber:innen ins Boot, bewerben sich auf Stipendien oder nutzen den KfW-Studienkredit. Unser Finanzierungsservice berät Sie gern.

APOLLON Finanzierungsservice

0800 / 342 76 55
gebührenfrei: Mo.-Fr. 8:00-18:00 Uhr

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