Bremen
Eine nebenberufliche Weiterbildung klingt verlockend – schließlich ergeben sich durch das persönliche Engagement in Eigeninitiative höchstwahrscheinlich neue Aufstiegs- oder Umstiegsmöglichkeiten und damit rosige Aussichten auf ein höheres Gehalt.
ABER – und dass dieses ABER kommt, haben Sie sicher schon geahnt: Ein Fernstudium, bzw. eine nebenberufliche Weiterbildung kostet nicht nur Zeit und Energie – sondern vor allem auch Geld. Natürlich investieren Sie in Ihre Zukunft, allerdings tun mehrere hundert Euro monatlich für Studiengebühren, Bücher, Fahrtkosten & Co. selbst gut verdienenden Arbeitnehmern mitunter weh. ABER (und da ist es wieder): Es lohnt sich in fast allen Fällen, sich im Vorfeld der Weiterbildung über das breite Angebot an Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren. Weiterbildungswillige Arbeitnehmer werden unterstützt – sowohl der Staat als auch Privatwirtschaft und Hochschulen halten Fördertöpfe bereit, die Sie für sich nutzen können. Wir haben ein paar Tipps für Sie zusammengestellt – detaillierte Informationen erhalten Sie im Finanzierungsleitfaden der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft. Interessenten können diesen nach einer Registrierung im Download-Bereich auf der Webseite www.apollon-hochschule.de ansehen und herunterladen.
1. Der Klassiker: BAföG
Wer studieren möchte, stolpert irgendwann höchstwahrscheinlich über das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG. ABER (hello again!): Es ist nur für Studierende interessant, die ihr Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres – bei Master-Studiengängen vor Vollendung des 35. Lebensjahres – beginnen. ABER: Ausnahmen gibt es auch, zum Beispiel durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten oder wenn Sie Ihr Abitur nachgeholt haben. Aufgepasst: BAföG wird einkommensabhängig gewährt und muss teilweise zurückgezahlt werden. Studierende erhalten die Förderung in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen. Und: Nur wer an der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft die kürzere Variante des jeweiligen Studiengangs wählt, kann BAföG beantragen. Nähere Infos zum BAföG gibt es unter www.das-neue-bafoeg.de.
2. Wissensdurst wird belohnt: Bildungsprämie und Bildungschecks
Sie sind selbstständig oder angestellt, Ihre Arbeitszeit beträgt mindestens 15 Stunden in der Woche und Ihr jährliches zu versteuerndes Einkommen liegt unter 20.000 Euro (bzw. unter 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren)? Dann haben Sie – übrigens auch während der Elternzeit – Anspruch auf die sogenannte Bildungsprämie. Nach einem Gespräch in einer der Beratungsstellen erhalten Sie einen Gutschein, den Sie anschließend einfach beim Bildungsträger abgeben. Der Staat übernimmt die Hälfte der für Fortbildungen und Prüfungen anfallenden Kosten, ABER: nur bis zu maximal 500 Euro. Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die für die aktuelle oder zukünftige berufliche Tätigkeit relevant sind. Unter www.bildungspraemie.info gibt es weitere Infos. Auch die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Weiterbildungswillige, sogenannte Bildungschecks, an – hier sollten Sie sich direkt vor Ort informieren oder auf den entsprechenden Internetseiten recherchieren. Die Adressen finden Sie im bereits erwähnten Finanzierungsleitfaden der APOLLON Hochschule.
Edit: Bitte beachten Sie, dass die Bildungsprämie seit dem 31.12.2021 nicht mehr vom Bundesministerium für Bildung und Forschung angeboten wird.
3. Nicht nur für akademische Überflieger: Stipendien
Stipendien vergeben sowohl der Staat, wie zum Beispiel das Aufstiegs- oder Weiterbildungsstipendium des Bundes, als auch zahlreiche Stiftungen, Verbände und viele weitere Stellen. Hier ist das A und O, sich einen Überblick zu verschaffen und für die persönliche Situation die passenden Möglichkeiten herauszufiltern. Art und Umfang der Förderungen unterscheiden sich stark, ebenso die Anforderungen an die Bewerber. Es ist zum Beispiel nicht immer zwingend notwendig, ein akademischer oder beruflicher Überflieger zu sein. ABER: Oft stehen herausragendes gesellschaftliches Engagement oder die Förderung bestimmter Personengruppen im Fokus. Erste Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Stipendium ist die Seite www.stipendienlotse.de. Detaillierte Infos zum Thema Stipendium gibt es außerdem im Finanzierungsleitfaden der APOLLON Hochschule.
4. Haben Sie Vertrauen: Holen Sie Ihren Chef mit ins Boot
Frei nach Goethes „Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah?“ ein heißer Tipp, der manchmal gedanklich vernachlässigt wird: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre akademischen Pläne! ABER: Natürlich nur, wenn Sie eine Weiterbildung anstreben, die auch zu Ihrem Beruf passt und letztlich auch Ihrem Unternehmen zugutekommen wird. Viele Arbeitgeber befürworten das persönliche Engagement ihrer Mitarbeiter und sind durchaus bereit, sich in Form von finanzieller Hilfe, zusätzlichen Urlaubstagen oder ähnlichen Erleichterungen zu beteiligen. Also: Fassen Sie sich ein Herz und suchen Sie das Gespräch!
5. Weiterbilden – Steuern sparen
Egal, ob Sie selbstständig oder angestellt sind: Wenn Sie eine Einkommenssteuererklärung machen, können Sie die Gebühren für ein Fernstudium oder Zertifikatskurse höchstwahrscheinlich von der Steuer absetzen. Alle Kosten, die hier anfallen, sind als Werbungskosten – bei Selbstständigen entsprechend als Betriebsausgaben – in unbegrenzter Höhe absetzbar. ABER: Ihre Weiterbildung sollte schon beruflich von Interesse sein, um sie absetzen zu können – sonst streikt das Finanzamt. Übrigens: Aufwendungen im Rahmen eines Erststudiums sind seit 2009 ebenfalls unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar, wenn Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Das trifft auf die meisten Studierenden der APOLLON Hochschule zu. Wer vorher keine Ausbildung absolviert hat, kann die Studiengebühren als Sonderausgaben bis maximal 6.000 Euro jährlich geltend machen.
6. Vorteile für Studierende der APOLLON Hochschule
Die meisten Hochschulen versuchen, es ihren Studierenden möglichst angenehm zu machen – auch finanziell. An der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft gibt es beispielsweise die Möglichkeit, die monatlichen Studienraten zu halbieren, indem eine doppelte Ratenlaufzeit gewählt wird – und natürlich ist das Angebot zinsfrei. Auch wer Nachwuchs bekommt, wird danach nicht nur von strahlendem Kinderlächeln belohnt: Mütter können ihr Studium in der „Mutter-Baby-Pause“ für ein bis drei Monate während des Mutterschutzes unterbrechen. Berufsbegleitend studierende Mütter oder Väter erhalten in ihrer Elternzeit außerdem für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr einen 10-Prozent-Rabatt auf jede Studienrate. Wenn Sie neben Ihrem Fernstudium an der APOLLON Hochschule zu Hause jemanden mit Pflegestufe I bis III pflegen, erhalten Sie bei entsprechenden Nachweisen ebenfalls einen 10-Prozent-Rabatt pro Studienrate, maximal für 12 Monate. Auch Auszubildende, Schwerbehinderte und Rentner können mit einem Rabatt auf die Studiengebühren rechnen. Die APOLLON Hochschule gewährt zudem allen Studierenden, die sich gemeinsam für ein Fernstudium einschreiben, einen Nachlass. Ob Freunde, Familie, Kollegen oder Ehepartner: Wer sich zusammen anmeldet, spart jeweils 10 Prozent der Studiengebühren. Natürlich können Sie unterschiedliche Studiengänge wählen. Dieser Rabatt gilt, solange beide das Studium fortführen.
Autorin: Hayat Issa