Der Bremer „Weiterbildungsscheck“ unterstützt Weiterbildungen von Bremer Arbeitnehmern mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 25.600 € (Einzelperson), wenn eine Förderung nicht durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter möglich ist. Ein „Weiterbildungsscheck“ wird nach einem Beratungsgespräch bei der Arbeitnehmerkammer einmal jährlich ausgestellt. Bis zu 500 € pro Kurs bzw. maximal 70 Prozent der Kursgebühren können übernommen werden.
Nähere Informationen zum „Weiterbildungsscheck“ finden Sie im Web unter www.bremen.de/der-bremer-weiterbildungsscheck-26456491. Ob und wie hoch Ihre individuelle Förderung für einen Studiengang oder Zertifikatskurs der APOLLON Hochschule ausfällt, erfahren Sie direkt bei der Arbeitnehmerkammer. Über die organisatorische Abwicklung nach Erhalt der Fördermaßnahme, informiert Sie der Studienservice der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft unter der Service-Hotline 0180 2020369* (montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr).
*6 ct. pro Anruf/Mobilfunk abweichend
Bildquelle: Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen