Bremen
Gute Nachricht für alle jüngeren Studierenden der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft: Das Bachelor- oder Master-Fernstudium wird von der Kindergeldkasse als vollwertige Hochschulausbildung anerkannt. Das gilt sowohl, wenn das Kind parallel noch eine Berufsausbildung absolviert oder nur an der APOLLON Hochschule studiert. Alle Studierenden unter 25 Jahre können bei der Kindergeldkasse einen Antrag auf (Weiter-)Zahlung des Geldes mit dem Hinweis stellen, dass die APOLLON Hochschule eine staatlich zugelassene Hochschule ist und die wöchentliche Arbeitsbelastung für das Studium nicht weniger als zehn Stunden beträgt.
Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de oder beim Studienservice der APOLLON Hochschule montags bis freitags von 8.00 - 18.00 Uhr unter Telefon: +49 (0)421-378266-150